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Feste arbeiten Feste feiern
Landwirtschaft war lange Zeit der einzige Erwerbszweig
der Einwohner von Behlitz und Ehrenberg. Ihnen gehörten alle Grundstücke
der Fluren, die sie nach althergebrachter Art der »Dreifelderwirtschaft«
landwirtschaftlich nutzten. Selbst der Dorfschmied, der Müller, der
Schenkwirt und der Förster wären ohne ihren bäuerlichen
Hintergrund arm dran gewesen. Die Gemeinden Behlitz und Ehrenberg verfügten
aber auch über gemeinschaftliches Eigentum an Grund und Boden, das
der öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestanden hat. Diese
»Allmende« wurden durch die Nachbarn gemeinschaftlich, vornehmlich
zum Treiben und Hüten, genutzt. Verlassenes Ackerland »Lehde«
(Brache) ent- sprach selbigem Zweck.
Ende des 18. Jahrhunderts verdingte sich in beiden Ge-meinden für
19 Scheffel, 1 Viertel und 2 Metzen Korns, Milch und 4 Groschen in bar
der »Huthmann«. Er bewohnte das ehemalige Hirtenhaus gegenüber
der heutigen Bäckerei Bahke. Aus einem Bericht aus dem Jahr 1838
erfahren wir: »Der Huthmann Stoye seit 1 Jahre in Böhlitz dient
der Gemeinde gegen bestimmten Lohn ... Derselbe wohnt mietzinsfrei im
Hirtenhause. Das Hirtenhaus gehört den Gemeinden Böhlitz und
Ehrenberg gemeinschaftlich, doch steht Stoye bei beiden Gemeinden als
Huthmann in Diensten.«
Wie wichtig den Böhlitzern ihre Weiderechte waren, bezeugt ein in
Dokumenten belegter Streit mit dem Leipziger Rat um Weideflächen.
In diesem »Graskrieg« setzten sich unsere Vorfahren energisch
durch. Neben der Landwirtschaft muss die Fischerei in der Luppe ein recht
einträgliches Gewerbe gewesen sein. Johann Gottlob Vogel schreibt
in seinen Leipziger Chroniken 1640: »... doch ihrer Größe
nach (ist die Luppe) sehr fischreich, und es werden nicht allein Weißfische,
Gründlinge und Bärsche, sondern auch Barmen, Hechte, Aalraupen,
auch Aale und andere Fische, ingleichen schmackhafte Krebse in ziemlicher
Menge gefangen.« Streit um die Fischrechte gab es noch bis zum Ende
des 19. Jahrhunderts.
Fisch wurde bei jeder passenden Gelegenheit aufgetragen. Da irgendwann
ein kluger Kopf zu der Erkenntnis gelangt war, dass Fisch, wenn er verzehrt
ist, »schwimmen« muss, hielten sich natürlich auch unsere
Altvorderen an diesen löblichen Rat. Feste zu feiern, verstanden
die Behlitzer seit altersher.
Überliefert wurde uns eine solche Festlichkeit im »Leipziger
Stadt- und Dorfanzeiger« vom 25. Oktober 1912. Demnach stand der
»Ablass zu Behlitz« in Zusammenhang mit der Wenzelskapelle,
deren Reste bei Ausschachtungsarbeiten auf dem Grundstück der »Guten
Quelle«, einer ehemaligen Gaststätte, nachgewiesen werden konnten.
Die Verehrung des Heiligen Wenzels nach katholischem Brauch mit der Bitte
um Ablass, vor allen Dingen die damit verbundenen Festlichkeiten nach
der Gewissenserleichterung, ließen sich die Behlitzer auch durch
die Reformation nicht nehmen. »Die Fete geht weiter«
auch wenn sie mit dem päpstlichen Ablass absolut nichts mehr zu tun
hatte. Den Hut der Organisation setzte sich der Schenk (Wirt) von Behlitz
auf. Damals! Einer der festlichen Höhepunkte war das »Ochsenspiel«.
Einen mit Laubkränzen und Blumen geschmückten Ochsen führte
man unter »närrischen Reden« durch den Ort. Vermuten
lässt sich, dass auch entsprechende Lieder zur Laute gesungen wurden.
Eine Kundgebung hat es nach einem solchen Ochsenumzug nicht gegeben, sondern
um das Tier wurde »geposselt«. Wenn vom »bösen
Ablaßkram« von Seiten der Behörden die Rede ist, lässt
sich leicht denken, wie es auf einem solchen Fest zugegangen sein muss.
Das Einschreiten des Schkeuditzer Amtes, das genauestens über das
sündhafte Treiben unterrichtet war, schmetterten die Behlitzer mit
einem »Ablaßschmaus«, den die »Herren Beamten
zu Schkeuditz« bekamen, eiskalt ab.
Das Fest erstreckte sich über 4 bis 6 Sonntage. Den absoluten Höhepunkt
erreichte das Ablaßgelage an dem Tag, an dem der Ochse »aufgewonnen«
wurde. Der Gewinner musste einem jeden Mitspieler einen Taler zum Vertrinken
aushändigen. Hauptsächlich waren es die einfachen Leute, die
sich sehr gern fast bis zur Selbstaufgabe an diesem Fest
beteiligten »...mancher vertut in vier Wochen mehr, als er im ganzen
Vierteljahr kaum verdient. Da wurde selbst die Nacht hindurch bis zum
frühen Morgen gezecht, gespielt und getanzt...«
Nicht selten arteten diese Feierlichkeiten in Schlägereien aus. Wir
erfahren, dass im Jahr 1699 der Hofmeister des Graffschen Gutes in Barneck
von den »vollen Ablaßbrüdern dermaßen geschlagen
wurde«, dass er an den Folgen dieser Misshandlungen starb. Beschwerden
an das Amt und an die Kirche haben dazu geführt, dass »...
der Sonntag durch den Ablass nicht gemißbraucht wird und die Ablaßgäste
beizeiten Feyerabend machen mussten«.
So eingeschränkt und unter richterliche Aufsicht gestellt, verlor
der »Ablass zu Behlitz« seinen Zuspruch.
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